Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie ordnungsgemäss in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie uns Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Zuzugsdatum melden. Gerne dürfen Sie dazu persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen oder Ihren Zuzug per "Online-Schalter" melden.

Falls Sie die Plattform "eUmzugCH" nutzen möchten oder bereits genutzt haben, entfällt ein Vorsprechen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder die erneute Meldung per "Online Schalter".

In jedem Fall benötigen wir nachfolgend aufgeführte Unterlagen / Dokumente. Gerne dürfen Sie uns diese am Schalter der Gemeinverwaltung vorweisen oder per E-Mail an gemeinde@brislach.ch senden. 

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen / Dokumente:

  • Pass / Identitätskarte, jeder zuziehenden Person
  • schweiz. Krankenversicherungskarte, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde, falls Sie geschieden sind
  • Sorgerechtsvereinbarung, falls Sie minderjährige Kinder haben und nicht verheiratet sind
  • Mietvertrag

Wenn Sie ausländische/r Staatsangehörige/r sind, benötigen wir folgende Unterlagen / Dokumente:

  • Pass, jeder zuziehenden Person
  • Ausländerausweis, jeder zuziehenden Person
  • schweiz. Krankenversicherungskarte, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde, falls Sie geschieden sind
  • Sorgerechtsvereinbarung, falls Sie minderjährige Kinder haben und nicht verheiratet sind
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag

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