Eine Abmeldung hat 14 Tage vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Erst nach der Abmeldung in Brislach kann eine Anmeldung am neuen Wohnort erfolgen.

Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, gilt als Abmeldedatum der Ausreisetag. Ausreisen ins Ausland sind so früh wie möglich zu melden.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte Formular vollständig ausfüllen.

Unterlagen

  • Ausländerausweis
  • Pass / ID
  • Schweizerische Krankenversicherungskarte

elektronisch per E-Mail an: gemeinde@brislach.ch

Verfahren

Nach Erhalt des von Ihnen ausgefüllten Formulars und der notwendigen Unterlagen nehmen wir Ihre Abmeldung vor. Als Bestätigung für Ihre Abmeldung stellen wir Ihnen per Post eine Wegzugsbescheinigung zu. Gegebenenfalls ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung dennoch erforderlich.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.