Übersicht
Politiker, sei es auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene, stellen die Weichen für die Entwicklung unseres Landes, Kantons oder unserer Gemeinde. Diese Entwicklung mitzugestalten, kann bereits auf Gemeindeebene interessant sein.
Das Wort Politik leitet sich vom altgriechischen „polis“ (= Stadt, Staat) ab und bedeutet im übertragenen Sinn die Führung der Stadt- oder Staatsgeschäfte. Politik ist somit an sich nichts Anrüchiges oder Verdächtiges, mit der man am besten nichts zu tun hat, sondern sie ist besonders auf Gemeindestufe eine überschaubare und bestimmt auch spannende Aufgabe. Die Aufgabe nämlich: der Entwicklung der Gemeinde einen positiven Verlauf zu verleihen. Einwohnerinnen und Einwohner sind deshalb herzlich eingeladen, Einfluss zu nehmen (Teilnahme an Mitwirkungsverfahren, Vernehmlassungen, Umfragen) und mitzubestimmen (an Gemeindeversammlungen, Urnenabstimmungen).
In Brislach, das seit dem 1. Januar 1994 zum basellandschaftlichen Verwaltungsbezirk Laufen gehört, gilt die ordentliche Gemeinde-Organisation. Das heisst, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als oberstes Organ der Gemeinde fassen die Gemeindebeschlüsse in der Regel anlässlich einer Gemeindeversammlung. Eine Urnenabstimmung findet nur in wenigen, im Gemeindegesetz definierten Fällen statt: So beispielsweise bei der Wahl des Gemeinderats, des Schulrates und weiteren Behörden, bei der Genehmigung einer neuen oder geänderten Gemeindeordnung oder beim Zustandekommen des Referendums gegen einen Gemeindeversammlungsbeschluss. Mindestens zweimal pro Jahr findet eine Gemeindeversammlung (Legislative) statt, wo Budget und Steuersatz, Rechnung, Reglemente sowie die im Gemeindegesetz vorgegebenen Sach- und Kreditgeschäfte beschlossen werden.
Der aus 7 Mitgliedern bestehende Gemeinderat vollzieht als Exekutive die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und erfüllt die ihm vom Bund und Kanton übertragenen Aufgaben. Daneben übernimmt der Gemeinderat seit der Auflösung der Bürgergemeinde per Ende 1999 auch deren Aufgaben im Einbürgerungsverfahren.
Als zwar vom Souverän gewählte, aber der Aufsicht des Regierungsrates unterstellte Behörde wacht der Schulrat über den Kindergarten und die Primarschule und vollzieht die Erlasse aus dem Schul- und Erziehungswesen.
Die Sozialberatung Laufental (SBL) ist eine Fachstelle der Sozialdienste Laufental. Sie besteht aus einem Beratungsteam von diplomierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern HFS mit Zusatzausbildungen in Paar- und Familienberatung. Sie arbeitet nach den Vorgaben des Sozialhilfegesetzes und eng mit anderen Beratungsstellen und den Gemeindebehörden zusammen.
Neben der unter dem Stichwort „Politik“ beschriebenen Einwohnergemeinde Brislach bestehen noch die römisch-katholische Kirchgemeinde sowie die aus der ehemals bernischen Burgergemeinde hervorgegangene Burgerkorporation, die sich zur Hauptsache mit der Verwaltung ihrer Güter (Feld und Wald) beschäftigt.