Bitte reichen Sie das ausgefüllte Gesuchsformular mindestens 14 Tage vor Ihrem Anlass bei der Gemeindeverwaltung ein.

Zwingend zu beachten:

  • Das Gesuchsformular muss doppelseitig ausgedruckt werden.
  • Das Gesuchsformular muss in Farbe ausgedruckt werden.

Sollten diese beiden Kriterien nicht eingehalten werden, kann das Gesuch nicht bewilligt werden. Ein entsprechend ausgedrucktes Formular können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Informationen

Datum
11. Januar 2015
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Brislach
Autor/-in
Einwohnergemeinde Brislach

Dokumente

Name
Gelegenheits-Wirtepatent (PDF, 346.9 kB) Download 0 Gelegenheits-Wirtepatent

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