Präventive Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe wurden verlängertSeit dem bestätigten Fall der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021 im Zürcher Unterland gelten schweizweit die vorbeugenden Massnahmen zur Eindämmung der aviären Influenza. Die Bekämpfungsmassnahmen in Zürich wurden mittlerweile für beendet erklärt und es wurden keine weiteren Fälle der Vogelgrippe mehr in der Schweiz nachgewiesen. Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die grosse Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe weiterhin bestehen. Daher hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis am 15. März 2022 zu verlängern. Dies hat folgende Auswirkungen:
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/lebensmittelsicherheit-und-veterinarwesen/veterinaerwesen Liestal, 31. Januar 2022
Datum der Neuigkeit 1. Feb. 2022
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