Öffentliches Mitwirkungsverfahren, Bau- und Strassenlinienplanung (Hohle Gasse, Laufenweg, Mühlemattweg)Der Gemeinderat hat die Bau- und Strassenlinienpläne Hohle Gasse, Laufenweg und Mühlemattweg im Entwurf erarbeitet. Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes lädt er Sie zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren ein. Bau- und Strassenlinienpläne (BSP) sind ein wichtiges Instrument in der Raum-, Bau- und Strassenplanung einer Gemeinde. Sie begrenzen mit den Strassenlinien die öffentlichen Strassen und legen mit den Baulinien die Mindestabstände von Bauten zu den Strassen fest. Bau- und Strassenlinien sichern somit das Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen und privaten Interesse, wie Strassen, Wege, Plätze, Versorgungsleitungen etc. Die Bau- und Strassenlinien stützen sich auf den Strassennetzplan und das Strassenreglement ab, welche die Klassifizierung sowie den Ausbaustandard der Strassen regeln. Zweck der Planung Noch nicht alle Strassen der Gemeinde verfügen über einen Bau- und Strassenlinienplan. Dies bildet jedoch die Grundlage für allfällige Strassenausbauten. Geplant ist die Sanierung der Hohlen Gasse, die Sanierung/Ausbau vom Laufenweg sowie die Festlegung der Bau- und Strassenlinien beim Mühlemattweg. Planungsunterlagen Folgende Planungsunterlagen stehen für die öffentliche Mitwirkung zur Einsicht bereit:
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 13. Januar 2022 bis 14. Februar 2022. Während dieser Zeit können die Planungsunterlagen auf der Gemeindeverwaltung Brislach, Breitenbachstrasse 7, 4225 Brislach zu den Öffnungszeiten (Link) oder auf Terminvereinbarung eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen in nachstehenden PDF-Dokumenten einsehbar. Allfällige Anregungen und Einwände sind in schriftlicher Form bis zum 14. Februar 2022 an den Gemeinderat zu richten. Dieser prüft die Eingaben und nimmt in einem Mitwirkungsbericht dazu Stellung, inwieweit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Der Mitwirkungsbericht wird öffentlich aufgelegt. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahren wird die "Bau-und Strassenlinienplanung – 2022" der Einwohnergemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem anschliessenden Einsprache- und Auflageverfahren wird das Rechtsmittel gewährt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die Inhalte zu informieren. Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 13. Jan. 2022
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