Urteil im KELSAG Prozess, Auch das Kantonsgericht gibt Duggingen, Brislach und Liesberg rechtMit Befriedigung haben die drei Einwohnergemeinden Brislach, Duggingen und Liesberg das Urteil des Kantonsgerichtes zur Kenntnis genommen. Der KELSAG Verwaltungsrat hat die Aktionärsrechte verletzt Das Kantonsgericht stützt das erstinstanzliche Urteil in aller Deutlichkeit und bestätigt die Haltung der Klägergemeinden darüber hinaus. Details sind der beigefügten gemeinsamen Medienmitteilung zu entnehmen. Dokument gemeinsame_Medienmitteilung_Kantonsgerichtsentscheid_KELSAG.pdf (pdf, 118.1 kB) Datum der Neuigkeit 25. Juli 2022
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