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Informationen zu den Wahlen vom 12. Februar 2023

Am 12. Februar 2023 finden die Regierungsrats- und Landratswahlen statt. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt bis spätestens 21. Januar 2023.

Wie üblich, wird den Stimmberechtigten empfohlen, bei Erhalt der Wahlunterlagen, jene auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. 

Für einen Ersatz von Wahlzetteln, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Meldungen betreffend nicht erhaltener Couverts oder unrichtiger Stimmrechtsausweise richten Sie bitte ebenfalls bis spätestens Dienstag, 7. Februar 2023, 16:00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung.

Nicht vergessen: Der Stimmrechtsausweis muss bei einer brieflichen Stimmabgabe unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Stimmabgabe ungültig. Seit dem 1. Januar 2023 ist eine briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Sonntag, 12. Februar 2023 um 10:00 Uhr möglich. Später eingeworfene Couverts sind ungültig.

Das Wahllokal der Einwohnergemeinde Brislach hat zur persönlichen Stimmabgabe am Sonntag, 12. Februar 2023 von 10:00 bis 11:00 Uhr geöffnet und befindet sich im Gemeindesaal, Breitenbachstrasse 7. Zur persönlichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis vorzuweisen.

Übrigens: Wussten Sie, dass die Landeskanzlei zu den anstehenden Wahlen von Landrat und Regierungsrat Erklärvideos veröffentlicht hat? Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar 2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt werden. Die beiden Videos sind auf der Website (Link) und auf den Social Media-Kanälen des Kantons abrufbar.



Datum der Neuigkeit 18. Jan. 2023
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