Informationen zu den Wahlen vom 12. Februar 2023Am 12. Februar 2023 finden die Regierungsrats- und Landratswahlen statt. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt bis spätestens 21. Januar 2023. Wie üblich, wird den Stimmberechtigten empfohlen, bei Erhalt der Wahlunterlagen, jene auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Für einen Ersatz von Wahlzetteln, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Meldungen betreffend nicht erhaltener Couverts oder unrichtiger Stimmrechtsausweise richten Sie bitte ebenfalls bis spätestens Dienstag, 7. Februar 2023, 16:00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung. Nicht vergessen: Der Stimmrechtsausweis muss bei einer brieflichen Stimmabgabe unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Stimmabgabe ungültig. Seit dem 1. Januar 2023 ist eine briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Sonntag, 12. Februar 2023 um 10:00 Uhr möglich. Später eingeworfene Couverts sind ungültig. Das Wahllokal der Einwohnergemeinde Brislach hat zur persönlichen Stimmabgabe am Sonntag, 12. Februar 2023 von 10:00 bis 11:00 Uhr geöffnet und befindet sich im Gemeindesaal, Breitenbachstrasse 7. Zur persönlichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis vorzuweisen. Datum der Neuigkeit 18. Jan. 2023
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