25. Apr. 2018, 20.00 Uhr

Kontakt

Willy Buchwalder
willy.buchwalder@brislach.ch

Informationen

Beschreibung
Geschäfte:
Die Geschäftsliste wird zu gegebener Zeit hier publiziert.
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kantonalen Gemeindegesetzes öffentlich. Mit der Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben sich jedoch an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen nur unter Vorbehalt mitreden.