Liebe Eltern und liebe Schüler
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bildungsgesetzes heisst die Schulpflege neu Schulrat. Er hat folgende Aufgaben:
- Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit;
- Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
- Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrer vor;
- Er genehmigt das Schulprogramm;
- Er gewährleistet die Umsetzung von Evaluationsergebnissen;
- Er ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung;
- Er ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren;
Da mehrere Aufgaben auf die Schulleitung übergegangen sind, ist auf die neue Amtsperiode der Schulrat verkleinert worden. Natürlich sind wir weiterhin bestrebt das Beste aus unserer Schule herauszuholen.