Die helle und attraktive Bibliothek befindet sich im Neubau der Primarschule Brislach. Dank dem freundlichen Ambiente, den grossen Sitzstufen und der breiten Fensterbank, lädt die Bibliothek zum Verweilen ein.

Die Bibliothek verfügt über rund 1500 Bücher und Hörbücher. Die Bücher sind aktuell und auf die Bedürfnisse und Interessen von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und der Schule ausgerichtet. Zudem verfügt die Bibliothek über eine wachsende Anzahl von fremdsprachigen Büchern (Französisch und Englisch).

Die Medien werden gemäss den Regeln der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen Bibliotheken (SAB) erschlossen und ausgestellt. Der Verleih erfolgt seit dem Schuljahr 2015/2016 elektronisch.
Die Bibliothek

Kontakt

Bibliothek Primarschule Brislach
Eliane Adotti
Hinter den Gärten 14
4225 Brislach

Tel. 061 781 13 53
eliane.adotti@primbrislach.ch

Öffnungszeiten

Donnerstag, 13.15 - 13.40 Uhr / Freitag, 15.30 - 16.00 Uhr

Reglemente

Schulbibliothek Brislach

Bibliotheksordnung

Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Einführung/Auffrischung zur Ausleihe und den Benutzungsregeln der Schulbibliothek.

Alle Schülerinnen und Schüler besuchen mit ihren Lehrpersonen wöchentlich die Bibliothek. Zusätzlich wird die Schulbibliothek zur Ausleihe einmal pro Woche durch die Schulbibliothekarin oder den Zivi geöffnet.

Jedes Kind hat drei Medien zur Ausleihe zur Verfügung. Die Ausleihfrist beträgt einen Monat. Medien können früher zurückgegeben werden oder können für einen Monat verlängert werden. Hörbücher werden nicht verlängert. Nach Ablauf der Ausleihfrist wird jede Woche eine Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung kostet 2 Franken.

Medien mit gelber Signatur sind für die Unterstufe geeignet, diejenigen mit roter Signatur für die Mittelstufe.
Französische Bücher dürfen ab der 3. Klasse und englische Bücher ab der 5. Klasse ausgeliehen werden.

Bücher mit roten Punkten gehören zum Präsenzbestand und dürfen nicht ausgeliehen werden.

Bevor die Medien aus der Bibliothek entfernt werden dürfen, müssen sie durch eine Lehrperson im System ausgeliehen werden. Die Ausleihe am PC darf nur von einer Lehrperson, der Bibliothekarin oder dem Zivi durchgeführt werden. SuS haben keine Berechtigung, den Scanner zu bedienen. Lehrpersonen leihen ihre Bücher ebenfalls ordnungsgemäss aus.

Beschädigte Bücher nie selber flicken, sondern bei der Rückgabe melden.

In die Bücher darf nicht geschrieben werden. Lehrpersonen kopieren bei Bedarf einzelne Seiten.

Bücher, die so beschädigt werden, dass man sie nicht mehr flicken kann und verlorene Bücher müssen bezahlt werden.

Die Bibliothek wird nicht mit Schuhen betreten.

In der Bibliothek wird weder gegessen noch getrunken.

Abfälle gehören in den Abfalleimer.

Nach dem Besuch der Bibliothek wird alles aufgeräumt:
  • Bücher/Hörbücher am richtigen Ort versorgen
  • Stühle und Hocker richtig hinstellen
  • Kissen ausschütteln, ordentlich hinlegen
  • persönliches Material mitnehmen
  • PC ausschalten
  • Fenster und Türe schliessen

Die Lehrpersonen sind verantwortlich, dass nach der Bibliotheksstunde alles in Ordnung ist. Auch wenn eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern in der Bibliothek gearbeitet hat, ist die entsprechende Lehrperson zur Kontrolle verpflichtet.