Unter dem Namen Sozialdienste Laufental, kurz SDL genannt, besteht ein Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäss § 34 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz vom 28. Mai 1970).

Verbandszweck
Die SDL unterstützen die Mitgliedgemeinden in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Verantwortung im Sozial- und Gesundheitswesen (gem. Fürsorgegesetz, Gesundheitsgesetz etc.), indem sie in ihrem Auftrag und mit einem rationellen Einsatz der vorhandenen Mittel für die Einwohner der angeschlossenen Gemeinden sowie deren Behörden eine professionelle Beratung und Betreuung anbieten bzw. ausüben.

Die Leistungen des SDL in den einzelnen Fachbereichen werden von der Delegiertenversammlung in Leistungsaufträgen definiert (Angebot, Umfang, Form der Leistungserbringung etc.).

Der Zweckverband richtet sich nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz SHG vom 21. Juni 2001.

Die Massnahmen sind auf folgende Ziele ausgerichtet:

  • die Beratung, die materielle Unterstützung und die Eingliederung bedürftiger Personen;
  • die Unterstützung von alkohol- oder drogenkranken Personen bei Therapien;
  • die Bevorschussung und das Inkasso von Unterhaltsbeiträgen;
  • die Hilfe an Kinder und Jugendliche sowie an behinderte Erwachsene