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| Der Gemeinderat bei seiner wöchentlichen Sitzung |
Das Wort Politik leitet sich vom altgriechischen „polis“ (= Stadt, Staat) ab und bedeutet im übertragenen Sinn die Führung der Stadt- oder Staatsgeschäfte. Politik ist somit an sich nichts Anrüchiges oder Verdächtiges, mit der man am besten nichts zu tun hat, sondern sie ist besonders auf Gemeindestufe eine überschaubare und bestimmt auch spannende Aufgabe. Die Aufgabe nämlich, der Entwicklung der Gemeinde einen positiven Verlauf zu verleihen. Einwohnerinnen und Einwohner sind deshalb herzlich eingeladen, Einfluss zu nehmen (Mitwirkungsverfahren, Vernehmlassungen, Umfragen) oder mitzubestimmen (Gemeindeversammlung, Urne).
In Brislach, das seit dem 1. Januar 1994 zum basellandschaftlichen Verwaltungsbezirk Laufen gehört, gilt die ordentliche Gemeinde-Organisation. Das heisst, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als oberstes Organ der Gemeinde fassen die Gemeindebeschlüsse in der Regel anlässlich einer Gemeindeversammlung. Eine Urnenabstimmung findet nur in wenigen, im Gemeindegesetz definierten Fällen statt: So beispielsweise bei der Wahl des Gemeinderats, des Schulrates und der Sozialhilfebehörde, bei der Genehmigung einer neuen oder geänderten Gemeindeordnung oder beim Zustandekommen des Referendums gegen einen Gemeindeversammlungsbeschluss. Mindestens zweimal pro Jahr findet eine Gemeindeversammlung (Legislative) statt, wo Budget und Steuersatz, Rechnung, Reglemente sowie die im Gemeindegesetz vorgegebenen Sach- und Kreditgeschäfte beschlossen werden.
Der aus 7 Mitgliedern bestehende Gemeinderat vollzieht als Exekutive die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und erfüllt die ihm vom Bund und Kanton übertragenen Aufgaben. Daneben amtet der Gemeinderat auch als Vormundschaftsbehörde und bearbeitet seit der Auflösung der Bürgergemeinde per Ende 1999 auch deren Aufgaben im Einbürgerungsverfahren.
Als zwar vom Souverän gewählte, aber der Aufsicht des Regierungsrates unterstellte Behörde wacht der 5-köpfige Schulrat über den Kindergarten und die Primarschule und vollzieht die Erlasse aus dem Schul- und Erziehungswesen.
Die aus 5 Mitgliedern zusammengesetzte Sozialhilfebehörde arbeitet nach den Vorgaben des Sozialhilfegesetzes, wobei sie in schwierigen Fällen durch den professionellen Sozialdienst in Laufen unterstützt wird. Sie untersteht ebenfalls der Aufsicht des Regierungsrates.
Neben der unter dem Stichwort „Politik“ beschriebenen Einwohnergemeinde Brislach bestehen noch die römisch-katholische Kirchgemeinde sowie die aus der ehemals bernischen Burgergemeinde hervorgegangene Burgerkorporation, die sich zur Hauptsache mit der Verwaltung ihrer Güter (Feld und Wald) beschäftigt.
Weitere Details zur Brislacher Gemeindepolitik wie zum Beispiel Steuerfuss, Finanzkennzahlen, Budget usw. finden sich durch direktes Navigieren auf der zweiten vom Stichwort „Politik“ geöffneten Befehlszeile.