Der Schulrat ist zuständig für folgende Aufgaben:
- Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und des Gemeinderates in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber des Gemeinderates und der Öffentlichkeit
- Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung
- Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrer vor
- Er genehmigt das Schulprogramm
- Er gewährleistet die Umsetzung von Evaluationsergebnissen
- Er ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung
- Er ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren
Der Schulrat ist bestrebt das Beste für die Primarschule Brislach zu erreichen.
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