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Burgerkorporation

Adresse: Gehren 1, 4225 Brislach
Telefon: 061 781 31 34
E-Mail: huegli.gehrenhof@gmx.ch


Entstehung
Aufgrund der Urnenabstimmung vom 25. September 1994 hat die Burgerschaft der ehemaligen Gemischten Gemeinde Brislach, gestützt auf § 53 des Laufentalvertrages und § 135b des Gemeindegesetzes des Kantons Baselland, eine öffentlich-rechtliche Burgerkorporation errichtet.

Mitgliedschaft
Die Burgerkorporation Brislach besteht aus denjenigen Personen, welche bei In Kraft treten der Statuten am 23. Januar 1996 Mitglied der Burgerkorporation Brislach sind und das Bürgerrecht der Gemeinde besitzen, sowie allen zukünftigen direkten Nachfahren aller Grade dieser Personen, deren Familienname einem Burgergeschlecht von Brislach entspricht.
Der Verlust des Bürgerrechts der Gemeinde hat automatisch den Verlust der Mitgliedschaft der Burgerkorporation zur Folge.

Aufgaben der Burgerkorporation

Die Burgerkorporation erfüllt folgende Aufgaben:
  • sie verwaltet das Burgergut;
  • sie bewirtschaftet ihre Waldungen;
  • sie regelt die Aufnahme neuer Korporationsmitglieder;
  • sie fördert die Heimatverbundenheit sowie das kulturelle Leben;
  • sie führt den Burgerrodel und stellt - soweit erforderlich - Auszüge aus.




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