Das Wahlbüro muss von Gesetzeswegen mindestens aus fünf Mitgliedern bestehen. In Brislach sind es deren sieben. Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe, kennzeichnet die Stimm- und Wahlzettel und ermittelt die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt