Der KESB Laufental gehören folgende Gemeinden an:
Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen.
Die KESB Laufental ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig. Die Aufgaben der Behörde ergeben sich aus dem Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB).
Die Sicherheitsdirektion ist administrative Aufsichtsbehörde über die KESB und sichert die korrekte und einheitliche Rechtsanwendung, hat jedoch keine Weisungsbefugnis im Einzelfall. Gegen Entscheide der KESB kann beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Beschwerde erhoben werden.
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