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Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ der Einwohnergemeinde.

Aufgaben:Die Gemeindeversammlung befindet über grössere Investitionen, Bauvorhaben und Ausgaben, den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken und spricht die erforderlichen Kredite hierfür. Sie beschliesst jährlich den Voranschlag und die Rechnung und setzt auch den Steuerfuss fest.
Kompetenzen:Die Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz verankert. Sie stehen in Einklang mit den Aufgaben.
Voraussetzungen:Die Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kantonalen Gemeindegesetzes öffentlich. Mit der Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben sich jedoch an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen nur unter Vorbehalt mitreden.
Nächste Versammlungen
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Letzte Versammlungen
Datum Lokalität Kontakt
13. Dez. 2023 20:00 Uhr Gemeindesaal oder Mehrzweckhalle samir.stroh@brislach.ch
14. Juni 2023 20:00 Uhr Gemeindesaal oder Mehrzweckhalle samir.stroh@brislach.ch
7. Dez. 2022 20:00 Uhr Gemeindesaal oder Mehrzweckhalle samir.stroh@brislach.ch
8. Juni 2022 20:00 Uhr Gemeindesaal oder Mehrzweckhalle samir.stroh@brislach.ch
8. Dez. 2021 20:00 Uhr Gemeindesaal oder Mehrzweckhalle samir.stroh@brislach.ch
16. Juni 2021 20:00 Uhr Gemeindesaal oder Mehrzweckhalle samir.stroh@brislach.ch
9. Dez. 2020 20:00 Uhr Gemeindesaal samir.stroh@brislach.ch
11. Dez. 2019 20:00 Uhr Gemeindesaal samir.stroh@brislach.ch

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