Ruhe und Ordnung
Zuständig für die Durchsetzung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, für die Überwachung der Sauberkeit der Strassen, Wege und Plätze, für das einfangen von streunenden Tieren, für die Durchsetzung des Verbrennungs- und Feuerverbotes sowie für allgemeine präventive Kontrolltätigkeiten.
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