https://www.brislach.ch/de/verwaltungundpolitik/verwaltungred/aemter/welcome.php?amt_id=143
28.03.2024 16:05:22


Fundbüro

Adresse: Breitenbachstrasse 7, 4225 Brislach
Telefon: 061 789 92 92
Telefax: 061 789 92 99
E-Mail: lukas.franz@brislach.ch

Polizeiposten: Fundanzeige und Verlustanzeige
Wer eine Sache auf öffentlichem Grund mit einem Wert über CHF 10.- gefunden hat, ist verpflichtet, diese bei einem Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft abzugeben und Fundanzeige zu erstatten.
Wer eine Sache auf öffentlichem Grund verloren hat, hat bei einem Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft den Verlust zu melden und Verlustanzeige zu erstatten.

Fundbüro: Aufbewahrung, Herausgabe und Verwertung von Fundsachen
Nach Ablauf von 2 Wochen übergeben die Polizeiposten die Fundsachen dem Fundbüro, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal zur weiteren Aufbewahrung.
Der Eigentümerschaft wird die Fundsache gegen Erstattung des Finderlohns, der Auslagen und der Fundgebühr ausgehändigt. Meldet sich keine berechtigte Person kann die Finderin oder der Finder die Fundsache gegen Erstattung der Fundgebühr herausverlangen. Sie oder er erwirbt nach Ablauf von 5 Jahren Eigentum an der Fundsache. Persönliche Gegenstände wie z.B. Schlüssel und Ausweispapiere werden der Finderin oder dem Finder nicht überlassen. Meldet sich niemand, wird die Fundsache nach Ablauf eines Jahres versteigert oder verwertet. Der Erlös tritt an die Stelle der Fundsache.

Finderlohn
Wer eine Sache auf öffentlichem Grund gefunden und die Fundanzeige bei der Polizei erstattet hat, hat Anspruch auf Ersatz der Auslagen und auf einen angemessenen Finderlohn von in der Regel 10% des Wertes der Fundsache, wenn die Fundsache zurückgegeben wird.

Velos und Motorräder
Herrenlose Velos und Motorräder werden von der Polizei eingesammelt und dem Fundbüro zur Aufbewahrung übergeben. Wenn sich keine Eigentümerschaft meldet, werden sie nach Ablauf von 3 Monaten versteigert.

Fund oder Verlust in bewohnten Häusern oder öffentlichen Anstalten
Wer eine Sache in einem bewohnten Haus oder einer öffentlichen Anstalt (Wohn- und Geschäftshäuser, Kinos, Schulen, Sportanlagen, Spitäler, Verkehrsbetriebe etc.) findet oder verliert, meldet dies dem Hausherrn oder dem Mieter. Beim Haus- und Anstaltsfund wird der Hausherr als Finder betrachtet, hat aber keinen Anspruch auf Finderlohn. Die Anstalt bewahrt die Fundsachen auf und verwertet sie nach Ablauf eines Jahres, wenn sich die Eigentümerschaft nicht meldet.

Fund und Verlust von Tieren
Wer Tiere findet oder vermisst, wendet sich an das Tierfundbüro des Tierschutzes beider Basel, Birsfelderstrasse 45, 4052 Basel (Tel. 061 378 78 78).



Personen

LeitungFunktionTelefon
Stroh, SamirGemeindeverwalter061 789 92 90

Name

Funktion

Telefon
Franz, LukasVerantwortlicher061 789 92 92


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