Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen alles Gute an ihrem neuen Wohnsitz.

Damit wir Ihren Wegzug ordnungsgemäss in unserem Einwohnerregister erfassen können, müssen Sie uns Ihren Wegzug innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Wegzugsdatum melden. Gerne dürfen Sie dazu persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen oder Ihren Wegzug per "Online Schalter" melden.

Neu kann auch die Plattform "eUmzugCH" genutzt werden. Falls Ihre neue Wohngemeinde ebenfalls diese Plattform für einen Adresswechsel anbietet, können Sie auf diese Weise Ihren Wegzug und Zuzug in einem Schritt melden.  

Zur Identifikation benötigen wir in allen Fällen den Pass / die ID, die Schweiz. Krankenversicherungskarte sowie bei Ausländern den Ausländerausweis. Gerne dürfen Sie uns diese am Schalter der Gemeindeverwaltung vorweisen oder per E-Mail an gemeinde@brislach.ch senden. 

Bei einer Abreise ins Ausland ist uns dies so früh wie möglich zu melden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich nach der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde bei der schweizerischen Vertretung anmelden. Unter www.eda.admin.ch finden Sie die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt noch das "Merkblatt für Auslandschweizer", welches ebenfalls auf genannter Homepage zu finden ist.

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