https://www.brislach.ch/de/verwaltungundpolitik/verwaltungred/dienstleistungen/?dienst_id=328
29.03.2024 14:52:59


Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Franz, Lukas

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen alles Gute an ihrem neuen Wohnsitz.

Damit wir Ihren Wegzug ordnungsgemäss in unserem Einwohnerregister erfassen können, müssen Sie uns Ihren Wegzug innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Wegzugsdatum melden. Gerne dürfen Sie dazu persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen oder Ihren Wegzug per "Online Schalter" melden.

Neu kann auch die Plattform "eUmzugCH" genutzt werden. Falls Ihre neue Wohngemeinde ebenfalls diese Plattform für einen Adresswechsel anbietet, können Sie auf diese Weise Ihren Wegzug und Zuzug in einem Schritt melden.  

Zur Identifikation benötigen wir in allen Fällen den Pass / die ID, die Schweiz. Krankenversicherungskarte sowie bei Ausländern den Ausländerausweis. Gerne dürfen Sie uns diese am Schalter der Gemeindeverwaltung vorweisen oder per E-Mail an gemeinde@brislach.ch senden. 

Bei einer Abreise ins Ausland ist uns dies so früh wie möglich zu melden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich nach der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde bei der schweizerischen Vertretung anmelden. Unter www.eda.admin.ch finden Sie die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt noch das "Merkblatt für Auslandschweizer", welches ebenfalls auf genannter Homepage zu finden ist.


Dokument Merkblatt_fur_Auslandschweizer.pdf (pdf, 160.6 kB)

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Brislach anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 120.1 kB).

Name Online
Abmeldung / Wegzug Ausländer
Abmeldung / Wegzug Schweizer
Hundekontrolle - Abmeldung


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