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29.03.2024 06:28:32
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Aufenthalts- und Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbestätigung) aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Aufenthalts- und Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen oder über den Online-Schalter bestellen.
Name | Online |
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Wohnsitzbestätigung für Einzelpersonen | |
Wohnsitzbestätigung für Familien |
Name | Laden |
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Gebührenordnung | (pdf, 362.0 kB) |
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