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28.03.2024 16:57:00


AHV - Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Stroh, Samir

Altersrente
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn
- Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben, oder - Ihr erwerbstätiger Ehegatte oder Ihre erwerbstätige Ehegattin mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder - Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können. Beginn und Ende des Anspruchs 1. Ab welchem Zeitpunkt habe ich Anspruch auf eine Altersrente? Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. 2 Wann erlischt mein Anspruch auf eine Altersrente? Der Anspruch auf eine Altersrente erlischt am Ende des Monats, in welchem der Todesfall eingetreten ist. Hinterlassenenrenten Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:  - Witwenrenten  - Witwerrenten  - Waisenrenten
Damit Sie Anspruch auf eine Hinterlassenenrente haben, müssen der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn
- ​die verstorbene Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder  - die verstorbene Person versichert war und deren Ehegatte mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder - der verstorbenen Person Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter www.sva-bl.ch. Dort finden Sie auch sämtliche Formulare unter anderem für eine allfällige Rentenberechnung (Vorbezug, ordentlich oder Aufschub). Gerne dürfen Sie sich auch persönlich am Schalter melden, gerne helfen wir Ihnen weiter.

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