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28.03.2024 23:15:23


Auslandschweizer

Verantwortlich: Franz, Lukas

Als erste Anlaufstelle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dienen die Schweizerischen Vertretungen und Generalkonsulate. Diese unterstützen Sie auch im Fall einer Notlage und haben teilweise die gleichen Aufgaben wie die Einwohnerdienste in der Schweiz. So dient Ihre Anmeldung beispielsweise als Basis für neue Ausweisdokumente, die Übermittlungen von Zivilstandsurkunden, ist die Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechtes und Weiteres.

Ebenfalls helfen Ihnen die schweizerischen Vertretungen gerne bei vielen Fragen weiter:

  • Schweizerische Reisepässe und Identitätskarten
  • Zivilstand
  • Bürgerrecht
  • Sozialhilfe für Auslandschweizer
  • Teilnahme an Volksabstimmungen und Wahlen in der Schweiz


Auf den Webseiten der Konsularischen Direktion des EDA und der Vertretungen finden Sie weitere nützliche Informationen sowie Formulare zu den Dienstleistungen:
www.eda.admin.ch/eda/de/home/leben-im-ausland.html

Die Anmeldung bei der schweizerischen Vertretung muss innert 90 Tagen nach dem Abmeldedatum bei Ihrer ehemaligen Wohnsitzgemeinde in der Schweiz erfolgen.

Wer im Auslandschweizerregister eingetragen ist, ist verpflichtet, der zuständigen schweizerischen Vertretung jede Änderung oder Ergänzung von Daten zu melden (Adress- und Zivilstandsänderungen, Erwerb und Verlust eines Bürgerrechtes usw.).

Wie meldet man sich bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland an?
Wenn Sie bisher in der Schweiz lebten, sich in der Gemeinde abgemeldet haben und neu Wohnsitz im Ausland nehmen, benötigen Sie die folgenden Dokumente, um sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland anzumelden:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Anmeldung bei einer schweizerischen Vertretung“. Dieses erhalten Sie direkt von der Vertretung oder können es auf deren Webseite in verschiedenen Sprachen ausfüllen und ausdrucken.
  • Gültiger Schweizer Pass oder gültige Identitätskarte aller Familienmitglieder (im Original)
  • falls vorhanden, Heimatschein (Original)
  • falls vorhanden, Familienausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand oder Personenstandsausweis (Original)
  • falls zutreffend, ein anerkannter ausländischer Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) aller ausländischen Familienmitglieder (Original)

Verfügen Sie über keinen gültigen Schweizer Ausweis (Pass oder Identitätskarte), brauchen Sie für die Anmeldung im Auslandschweizerregister:

  • einen gültigen offiziellen ausländischen Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte, im Original)
  • bei Einzelpersonen: einen Personenstandsausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimartortes in der Schweiz (Original)
  • bei Familien: einen Familienausweis oder Ausweis über den registrierten Familienstand, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes in der Schweiz (Original)


Das Verzeichnis aller schweizerischen Vertretungen im Ausland und viele weitere Informationen finden Sie auf www.eda.admin.ch


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