https://www.brislach.ch/de/verwaltungundpolitik/verwaltungred/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=32966
28.03.2024 23:15:23
Als erste Anlaufstelle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dienen die Schweizerischen Vertretungen und Generalkonsulate. Diese unterstützen Sie auch im Fall einer Notlage und haben teilweise die gleichen Aufgaben wie die Einwohnerdienste in der Schweiz. So dient Ihre Anmeldung beispielsweise als Basis für neue Ausweisdokumente, die Übermittlungen von Zivilstandsurkunden, ist die Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechtes und Weiteres.
Ebenfalls helfen Ihnen die schweizerischen Vertretungen gerne bei vielen Fragen weiter:
Auf den Webseiten der Konsularischen Direktion des EDA und der Vertretungen finden Sie weitere nützliche Informationen sowie Formulare zu den Dienstleistungen:
www.eda.admin.ch/eda/de/home/leben-im-ausland.html
Die Anmeldung bei der schweizerischen Vertretung muss innert 90 Tagen nach dem Abmeldedatum bei Ihrer ehemaligen Wohnsitzgemeinde in der Schweiz erfolgen.
Wer im Auslandschweizerregister eingetragen ist, ist verpflichtet, der zuständigen schweizerischen Vertretung jede Änderung oder Ergänzung von Daten zu melden (Adress- und Zivilstandsänderungen, Erwerb und Verlust eines Bürgerrechtes usw.).
Wie meldet man sich bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland an?
Wenn Sie bisher in der Schweiz lebten, sich in der Gemeinde abgemeldet haben und neu Wohnsitz im Ausland nehmen, benötigen Sie die folgenden Dokumente, um sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland anzumelden:
Verfügen Sie über keinen gültigen Schweizer Ausweis (Pass oder Identitätskarte), brauchen Sie für die Anmeldung im Auslandschweizerregister:
Das Verzeichnis aller schweizerischen Vertretungen im Ausland und viele weitere Informationen finden Sie auf www.eda.admin.ch
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