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Abwasseranschlussgebühr

Zuständiges Amt: Finanz- und Rechnungswesen
Verantwortlich:

Beim Anschluss eines Bauobjektes an das Kanalisationsnetz ist eine Anschlussgebühr zu entrichten. Diese setzt sich aus der Gebühr für die Gemeindekanalisation und für die ARA zusammen. Genauere Informationen finden Sie unter den Publikationen.

Publikationen

Name Laden
Abwassergebühr - Selbstdeklaration (pdf, 30.7 kB)
Abwasserreglement Abwasserreglement.pdf (pdf, 62.7 kB)
Abwasserreglement_Gebuhren.pdf (pdf, 19.9 kB)
Gebührenordnung (pdf, 362.0 kB)


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