In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In Brislach wird die Hundegebühr jährlich durch die Gemeindeversammlung im Zuge des Budgets festgelegt.

Steuererleichterungen
In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.)

Zugehörige Objekte