Ziehen Sie von unserer Gemeinde weg, haben Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Alle für die Abmeldung notwendigen Dokumente sowie weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgend aufgeführten "zugehörigen Dienstleistung: Abmeldung".

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