Der Heimatschein wird von Ihrer Heimatgemeinde (Heimatort-Gemeinde) oder dem dafür zuständigen Zivilstandsamt ausgestellt. In Brislach (sowie im gesamten Kanton Basel-Landschaft) wird bei einer Anmeldung / einem Zuzug kein Heimatschein mehr benötigt. Dieser wird somit auch nicht mehr im Einwohnerregister hinterlegt. Sie können den Heimatschein bei Ihren Unterlagen behalten.

Begründen Sie in einer anderen Gemeinde eine Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis bei der Gemeindeverwaltung der Nebenniederlassung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie angemeldet sind. Also wird dieser von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt.

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