Betreuung und Pflege zu Hause
Hier finden Sie die beiden Reglemente über:
Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause
Dauernd betreuungs- und pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Brislach, die das ordentliche AHV-Alter erreicht haben und durch Angehörige oder Dritte zu Hause betreut oder gepflegt werden, haben gemäss den Bestimmungen dieses Reglements Anspruch auf einen finanziellen Beitrag.
sowie das Reglement über
Beiträge an Entlastungsleistungen bei der Betreuung und Pflege zu Hause
Dauernd betreuungs- und pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Brislach, die das ordentliche AHV-Alter erreicht haben und durch Angehörige oder Dritte zu Hause betreut oder gepflegt werden, haben gemäss den Bestimmungen dieses Reglements Anspruch auf einen finanziellen Beitrag an die Kosten von Pflege- und Betreuungsleistungen, die der Entlastung der betreuenden und pflegenden Angehörigen dienen.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2024
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Brislach
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde Brislach
Dokumente
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Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause (PDF, 352.51 kB) | Download | 0 | Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause |
Beiträge an Entlastungsleistungen bei der Betreuung und Pflege zu Hause (PDF, 349.54 kB) | Download | 1 | Beiträge an Entlastungsleistungen bei der Betreuung und Pflege zu Hause |