Hier finden Sie die beiden Reglemente über: 

Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause
Dauernd betreuungs- und pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Brislach, die das ordentliche AHV-Alter erreicht haben und durch Angehörige oder Dritte zu Hause betreut oder gepflegt werden, haben gemäss den Bestimmungen dieses Reglements Anspruch auf einen finanziellen Beitrag.

sowie das Reglement über

Beiträge an Entlastungsleistungen bei der Betreuung und Pflege zu Hause
Dauernd betreuungs- und pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Brislach, die das ordentliche AHV-Alter erreicht haben und durch Angehörige oder Dritte zu Hause betreut oder gepflegt werden, haben gemäss den Bestimmungen dieses Reglements Anspruch auf einen finanziellen Beitrag an die Kosten von Pflege- und Betreuungsleistungen, die der Entlastung der betreuenden und pflegenden Angehörigen dienen.

Informationen

Datum
1. Januar 2024
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Brislach
Autor/-in
Einwohnergemeinde Brislach

Dokumente

Name
Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause (PDF, 352.51 kB) Download 0 Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause
Beiträge an Entlastungsleistungen bei der Betreuung und Pflege zu Hause (PDF, 349.54 kB) Download 1 Beiträge an Entlastungsleistungen bei der Betreuung und Pflege zu Hause