Abstimmungs- / Wahltermin
4225 Brislach
27. Sept. 2026
Kontakt
GemeindeInformationen
- Voraussetzungen
- Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung bis zum fünften Vortag verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmausweises und die weiteren Abstimmungsunterlagen persönlich abholen. Bitte beachten sie unseren Online-Schalter.