19. Dezember 2025

Im Kanton Basel-Landschaft findet auch im Januar 2026 wieder die jährliche Sprachstanderhebung statt. Alle Eltern, deren Kind im August 2027 in den Kindergarten eintritt, erhalten dazu einen Brief mit einem Fragebogen. Dieser Fragebogen ist Teil des Sprachfördergesetzes SGS 116, das seit dem 1. September 2024 gilt.

Wie läuft die Erhebung ab?

  • Start: zweite Januarwoche 2026 – alle Eltern füllen den Fragebogen online aus
  • Frist: bis Ende Januar 2026
  • Inhalt: Der Fragebogen wird von der Universität Basel anonymisiert ausgewertet
  • Auswertung: Eltern und Gemeinden erhalten ab Februar das Ergebnis
  • Unterstützung: Bei sprachlichen Schwierigkeiten helfen interkulturelle Vermittlerinnen des HEKS – kostenlos

Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Kindergarteneintritts.

Die Sprachstanderhebung ist keine Prüfung. Sie zeigt Eltern und Gemeinden, ob ein Kind zusätzliche Unterstützung beim Deutschlernen braucht. So können alle Kinder – unabhängig von der gesprochenen Familiensprache – gut gefördert werden. Die Gemeinden entscheiden selbst über ihre Sprachförderangebote.


Warum gibt es die Sprachförderung?

Mit dem Sprachfördergesetz möchte der Kanton Basel-Landschaft die Sprachkompetenzen aller Kinder stärken. Gute Sprachkenntnisse erleichtern den Start in die Schule und verbessern die Chancen im weiteren Bildungsweg.

Besonders Kinder aus mehrsprachigen Familien sollen früh begleitet werden, damit keine Sprachbarrieren entstehen. Eltern und Kinder werden aktiv in den Lernprozess einbezogen – zum Beispiel durch Vorlesen, Gespräche oder gemeinsames Entdecken der deutschen Sprache.

Mehr Informationen zur frühen Sprachförderung finden Sie hier:
Frühe Sprachförderung - Kanton Basel-Landschaft