23. April 2026

Seit dem 1. Januar 2024 fördert der Kanton Basel-Landschaft den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit der neuen Bausparprämie. Grundlage hierfür ist das revidierte kantonale Wohnbauförderungsgesetz.

Die Bausparprämie zeichnet sich dadurch aus, dass sie als einmaliger Beitrag von bis zu CHF 25'000.- vergeben wird, sofern die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum erfüllt sind. Diese Förderung ist eng an den Abschluss eines entsprechenden Sparkontos oder -vertrags geknüpft, wodurch junge Menschen gezielt zum langfristigen Vermögensaufbau für Eigenheimzwecke motiviert werden.

Weiterführende Informationen können nachstehendem Fyler oder unter nachstehendem Link entnommen werden: 
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/kiga/wohnbaufoerderung/bausparpraemieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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