Trockenheit Update: Absolutes Feuerverbot ab 03.07.2026, 12.00 Uhr
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Allgemeine Lage
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden Hitze und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 30. Juni 2026, 12:00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz wird von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein ausgeweitet.
- Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Weiterhin gilt (Medienmitteilung vom 26. Juni 2026 (Link)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.):
- Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
- Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs (Medienmitteilung vom 24. Juni 2026 (Link)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf:
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit» (Link)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Verfügung RFS Laufental vom 26. Juni 2026 allgemeines Feuerverbot (PDF, 246 kB) | Download | 0 | Verfügung RFS Laufental vom 26. Juni 2026 allgemeines Feuerverbot |
| Kt_BL_-_Verfügung_vom_02.07.2026 (PDF, 107 kB) | Download | 1 | Kt_BL_-_Verfügung_vom_02.07.2026 |