1. März 2023
Bundesgerichtsurteil liegt vor: Der Verwaltungsrat der KELSAG hat die Rechte der Gemeinde Brislach verletzt

 

Das Bundesgericht stützt das zweitinstanzliche Urteil des Kantonsgerichts BL in aller Deutlichkeit und bestätigt die Haltung der Klägergemeinden darüber hinaus. Das ist die dritte Niederlage in Folge für den umstrittenen KELSAG Verwaltungsrat.

Im Jahr 2020 hat der Verwaltungsrat der KELSAG den Aktionärsgemeinden eine revidierte Version der Statuten zur Abstimmung vorgelegt. Dass die Generalversammlung notabene schriftlich durchgeführt wurde, liegt im "ersten Corona-Jahr" auf der Hand. Die Gemeinden Duggingen, Liesberg und Brislach haben rechtzeitig Anträge gestellt, u.a. um die Statutenrevision von der Traktandenliste zu streichen und auf eine spätere GV zu verschieben, da ein so wichtiges Traktandum gemeinsam diskutiert werden soll. Die KELSAG entschied, mit fadenscheinigen Begründungen, nicht auf diese Anträge einzugehen.

Die Gemeinden Duggingen, Liesberg und Brislach sahen die Rechte der Aktionäre verletzt und haben in der Folge, nach der schriftlich durchgeführten GV, umgehend Klage eingereicht. Diese wurde erstinstanzlich vom Zivilkreisgericht West im November 2021 gutgeheissen.

Der Verwaltungsrat der KELSAG akzeptierte diesen Entscheid jedoch nicht und focht diesen beim Kantonsgericht an. Somit musste sich auch das Kantonsgericht, als nächste Instanz, ebenfalls mit dem Fall beschäftigen. Das Kantonsgericht bestätigte am 10. Mai 2022 das erstinstanzliche Urteil und folgte dem Zivilkreisgericht West. Auch das Kantonsgericht BL hielt fest, dass der Verwaltungsrat der KELSAG die Rechte der Aktionäre verletzt hat.

Somit aber immer noch nicht genug, obwohl schon vor dem Zivilkreisgericht West und dem Kantonsgericht BL unterlegen, zog der Verwaltungsrat der KELSAG das Urteil unverständlicherweise an das Bundesgericht weiter. Am 30. Januar 2023 (den Gemeinden wurde das Urteil heute zugestellt) entschied auch das Bundesgericht, wie bereits zuvor das Zivilkreisgericht West und das Kantonsgericht BL, dass der KELSAG Verwaltungsrat die Rechte der Aktionäre verletzt hat.

Am Ende müssen somit sämtliche, unnötig entstanden Gerichts- und Anwaltskosten, durch die KELSAG finanziert werden. Sämtliche Klagen, Entscheide und Kosten wären obsolet gewesen, hätte der Verwaltungsrat der KELSAG nicht selbstherrlich die Anträge der drei Aktionärsgemeinden abgewiesen.

Es bleibt unerklärlich, weshalb die KELSAG das glasklare Urteil des Zivilkreisgerichtes West, an das Kantonsgericht BL weitergezogen hat. Gänzlich unverständlich bleibt auch der Entscheid des Verwaltungsrates der KELSAG, nach zwei gerichtlichen Niederlagen, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Gemeinde Brislach für die Einwohnergemeinden Brislach, Duggingen und Liesberg