Benutzungsgesuch für die Mehrzweckhalle, Unterkellerung, Foyer und Aussenanlagen.

Das Gesuch ist zwingend spätestens 60 Tage vor dem Anlass beim Abwart einzureichen.

Sämtliche Gebühren sind in der Gebührenordnung der Gemeinde geregelt.

Informationen

Datum
12. April 2019
Herausgeber/-in
Gemeindeverwaltung
Autor/-in
Gemeindeverwaltung

Dokumente

Name
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