Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, etc.
Benutzungsgesuch für die Mehrzweckhalle, Unterkellerung, Foyer und Aussenanlagen.
Das Gesuch ist zwingend spätestens 60 Tage vor dem Anlass beim Abwart einzureichen.
Sämtliche Gebühren sind in der Gebührenordnung der Gemeinde geregelt.
Informationen
- Datum
- 12. April 2019
- Herausgeber/-in
- Gemeindeverwaltung
- Autor/-in
- Gemeindeverwaltung
Dokumente
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Benutzungsgesuch_fur_Mehrzweckhalle.pdf (PDF, 73.72 kB) | Download | 0 | Benutzungsgesuch_fur_Mehrzweckhalle.pdf |