Bitte teilen Sie uns die Mieterwechsel Ihrer Liegenschaft mit.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Der Vermieter und Logisgeber ist verpflichtet, den Zu-, Weg- oder Umzug von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies betrifft ebenfalls Untermieter.

Verfahren

Wir nehmen Ihre Meldung entgegen und kontrollieren, ob sich die entsprechenden Personen auch bei der Einwohnerkontrolle an- bzw. abmelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.