Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.

Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung* beim Zivilstandesamt und der Gemeinde zu melden und sich an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl zu wenden.

*Ärztliche Todesbescheinigung besorgen:

  • Stirbt die Person in einer Institution (Spital, Heim etc.) wird die ärztliche Todesbescheinigung automatisch ausgestellt.
  • Stirbt die Person eines natürlichen Todes ausserhalb einer solchen Institution (z.B. zu Hause), rufen Sie entweder die Hausärztin/den Hausarzt oder die Notfallärztin/den Notfallarzt (Tel. 144). Diese oder dieser wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
  • Wurde der Tode durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, so müssen Sie zur Klärung des genauen Hergangs die Polizei informieren.

Todesfall melden:

  • Stirbt eine Person, so müssen die Angehörigen den Todesfall innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Behörde melden. In der Regel die Einwohnergemeinde sowie das Zivilstandesamt am Sterbeort.
  • Die meldende Person muss dazu in der Regel folgende Dokumente vorlegen: ärztliche Todesbescheinigung und Familienbüchlein (wenn vorhanden).
     

Preis

gratis

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