 
        Wasseranschlussgebühr
Beim Anschluss eines Bauobjektes an das Wasserleitungsnetz ist eine Anschlussgebühr zu entrichten. Die Gebührenordnung finden Sie unter der Rubrik "Reglemente" beim Wasserreglement.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Finanz- und Rechnungswesen | 061 789 92 91 | adrian.bieli@brislach.ch | 
| Name | Download | 
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