
Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG
Die Gemeinde richtet Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Einkommen und Barvermögen unter Berücksichtigung allfälliger Ergänzungsleistungen nicht ausreicht, rückzahlbare Beiträge zur Deckung der Heimkosten aus (§ 40 Abs. 1 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG)).
Mit nachfolgendem Gesuch können die genannten Beiträge bei der Einwohnergemeinde Brislach beantragt werden.
Informationen
- Datum
- 13. Juni 2025
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Brislach
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde Brislach
Dokumente
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Gesuch um Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG (PDF, 86.03 kB) | Download | 0 | Gesuch um Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG |