Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG

Die Gemeinde richtet Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Einkommen und Barvermögen unter Berücksichtigung allfälliger Ergänzungsleistungen nicht ausreicht, rückzahlbare Beiträge zur Deckung der Heimkosten aus (§ 40 Abs. 1 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG)).

Mit nachfolgendem Gesuch können die genannten Beiträge bei der Einwohnergemeinde Brislach beantragt werden.

Informationen

Datum
13. Juni 2025
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Brislach
Autor/-in
Einwohnergemeinde Brislach

Dokumente

Name
Gesuch um Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG (PDF, 86.03 kB) Download 0 Gesuch um Gemeindebeiträge an die Heimkosten gemäss § 40 APG