Abmeldung / Wegzug Ausländer
Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, gilt als Abmeldedatum der Ausreisetag. Ausreisen ins Ausland sind so früh wie möglich zu melden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 061 789 92 92 | lukas.franz@brislach.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Bemerkung
Unterlagen
- Ausländerausweis
- Pass / ID
- Schweizerische Krankenversicherungskarte
elektronisch per E-Mail an: gemeinde@brislach.ch
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.